Wärmeplanung

Veröffentlichung der Eignungsprüfung nach § 13 Abs.4 Wärmeplanungsgesetz

Die nachfolgenden Ergebnisse (siehe PDR)  sind vorläufig. Sie können sich durch Konkretisierungen im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse noch ändern. Das Endergebnis der Wärmeplanung wird im Abschlussbericht veröffentlicht.

Die Eignung eines Bezirks lässt keine Rückschlüsse auf die tatsächliche Realisierung eines Wärme- bzw. Wasserstoffnetzes zu. Der finale Gebietsumgriff etwaiger Netze wird nicht im Rahmen der Wärmeplanung festgelegt. Es besteht durch die Ausweisung von Wärmenetz- oder Wasserstoffnetzgebieten kein Rechtsanspruch auf die Versorgung durch ein Wärme- oder Wasserstoffnetz.

Bei der Eignungsprüfung nach §14 WPG handelt es sich um eine Negativprüfung. Hierbei wird das beplante Gebiet auf Hinweise untersucht, die der Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetz entgegenstehen. Demnach ergibt sich aus fehlender Nichteignung nicht automatisch eine Eignung für ein Wärme- bzw. Wasserstoffnetzgebiet. Die weitere Betrachtung im Rahmen einer regulären Wärmeplanung ist demzufolge erforderlich.

 Es besteht bis Ende September weiterhin für Eigentümer die Möglichkeit, an der Online-Umfrage teilzunehmen. Je mehr teilnehmen, desto genauer können die Berechnungen für die Wärmeplanung erfolgen.

  • Hier ist sind die Links zur Online Umfrage: 

Für Grundstücks- oder Hauseigentümer: https://datenerfassung.ifeam.de/227-f8rzf/

Für Gewerbetreibende mit eigenem Objekt: https://datenerfassung.ifeam.de/230-diu8r/

 

 Vielen Dank an alle, die bei der Umfrage teilnehmen.

 Heinz Meyer, 1. Bürgermeister