Streuobst für alle

Das Amt für ländliche Entwicklung in Bayern (ALE) hat eine Initiative zur Förderung des Streuobst-Anbaus gestartet - Der Streuobstpakt

In den letzten Jahrzehnten sind unsere Streuobstbestände in Bayern leider stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern aus Verbänden und Wirtschaft diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. 

Im Rahmen von „Streuobst für alle!" fördern das Amt den Kauf hochstämmiger Obstgehölze mit bis zu 45 € der Bruttokosten pro Baum. Es erstattet den Bruttokaufpreis. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (Anbindepfosten, Stammschutz, Wühlmausschutz, etc.). Gefördert werden mindestens 10 und maximal 100 Obstbäume je Antrag.  

  • Die Gemeinde Burgthann unterstützt diese Aktion in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gartenbauvereinen und dem OGV-Kreisverband.  

Antragstellung (Antrag im Anhang)
·         Melden Sie Ihr Interesse auf dem angehängten Formblatt an und senden Sie es per Mail an Streuobst.burgthann@wolfgang-lahm.de

·         Ihre Anträge werden beim OGV-Kreisverband gesammelt und anschließend weitergegeben. Eine andere Form der Antragstellung ist leider nicht möglich.

·         Wir werden die Pflanzen bestellen, abholen und Sie verständigen, sobald die Bäume bei uns eingetroffen sind. Die anfallenden Kosten werden wir auslegen und für eine Kostenerstattung bis zu 45,00 € je Baum sorgen. Sollten drüber hinausgehende Kosten anfallen, werden wir diese bei Ihnen in Rechnung stellen. (Für einen Baum in der oben beschriebenen Art werden ca. 25,00-30,00 Kosten entstehen. Ausgaben für die Pflanzung und evtl. weiteres Material wie Baumpfähle, Wurzelschutz etc. muss jeder selbst tragen.)

 

Für Interessierte informieren wir hier über die wichtigsten Vorgaben:

  • Das kann gepflanzt werden

·         Kernobst (Apfel und Birne)

·         Steinobst (Pflaume und Kirsche)

·         Walnuss

·         Quitte

·         Wildobst wie Vogelkirsche, Holzapfel, Wildbirne, Eberesche, Speierling, Elsbeere, Maulbeere, Esskastanie, Mispel

 

  • Was nicht gefördert wird

·         Hasel

·         Apfelsorten Akane, Braeburn, Brava, Cox Orange, Eistar, Fuji, Gala, Golden Delicious, Granny Smith, Greenstar, Jonagold, Jonagored, Kanzi, Mairac, Pink Lady, Pinova, Red Delicious, Rubens und Rubinette

·         die Birnensorten Abate Fetel (= Abbe Fetel) und Dessertnaja

·         Bäume für Erwerbsanlagen (z. B. bei einer Pflanzdichte von über 100 Obstbäumen je Hektar)

·         Streuobstbäume, die aufgrund von Auflagen (z. B. im Zuge von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) gepflanzt werden müssen

 

  • Die Qualität muss stimmen

·         Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben.

·         Apfel-, Birnen- und Kirschhochstämme müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Die anderen Obstbäume (ohne Wildobst) können auch aufstarkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.

·         Containerpflanzen können wir nicht fördern. Bei den Bäumen muss es sich also um wurzelnackte Bäume oder um Ballenpflanzen handeln.

·         Lassen Sie sich die genannten Anforderungen an Stammhöhe, Sämlingsunterlage und die Bewurzelung der Gehölze von der Baumschule auf der Rechnung oder einem anderen Dokument bestätigen.

·         Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

  

  • Weitere Informationen

·         Obstbäume brauchen eine sonnige und trockene Fläche mit genügend Platz, auf der sie im Laufe der Jahre ihre volle ökologische Wirkung entfalten können. Nordexponierte und feuchte Standorte sind wenig geeignet. Für einen Hochstamm-Obstbaum braucht man eine Fläche von ca. 70 – 100 m².

·         Häufiges Mähen der Baumscheibe bewahrt die jungen Bäume vor dem Wurzeldruck von Gräsern und Kräutern.

·         Ein Gießrand erleichtert die Wasserversorgung, besonders am Anfang, wenn die Wurzeln noch nicht weit reichen.

·         Für leckeres Obst ist der jährliche Schnitt wichtig. So kann sich die Krone richtig entwickeln, alle Äste werden ausreichend mit Licht und Nährstoffen versorgt und das
Obst kann gut in der Sonne reifen. Infos dazu gibt es bei den Gartenbauvereinen und bei der Kreisfachberatung im Landratsamt.


 

  • Häufig gestellte Fragen

 ·         Wie viele Obstbäume kann ich bestellen?
 Beliebig viele.

·         Kann jeder eine Förderung erhalten?
Ja. Der Antrag muss aber über uns gestellt werden.

·         Wie komme ich zur Förderung?
 Wir stellen für Sie den Sammelantrag. Ist der Förderbescheid des Amtes da, bestellen wir die Bäume. Wir bezahlen sie und erhalten den förderfähigen Betrag vom Amt erstattet. Sollten  nicht-förderfähige Kosten anfallen, werden wir diese Ihnen in Rechnung stellen.

·         Kann ich mir einfach meinen Baum in der Baumschule aussuchen?
 Nein. Wir organisieren eine Sammelbestellung und kümmern uns um den Förderantrag, um die Bestellung und die Verteilung der Bäume. Die Wahl von Obstart und Obstsorte ist selbstverständlich möglich. Für den Antrag benötigen wir lediglich die Anzahl der Bäume. So kann auf die jeweilige Verfügbarkeit von Obstgehölzen unbürokratisch reagiert werden.

·         Kann ich auch nur einen einzelnen Baum pflanzen oder muss ich eine ganze Streuobstwiese anlegen?
Man kann einen einzelnen Baum pflanzen, aber gerne auch mehrere.

·         Kann ich den Obstbaum auch in den Garten pflanzen?
Wenn der Standort passt, kann der Obstbaum auch in den Garten gepflanzt werden.

·         Wo kann ich mich wegen der Sortenwahl beraten lassen?
Die Bayerische Gartenakademie an der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, die Kreisfachberatung an den Landratsämtern, die Landschaftspflegeverbände sowie die Obst- und Gartenbauvereine haben Tipps zur Sortenwahl für Ihre Region.

·         Muss ich den Baum selbst pflanzen?
Ja. Um Pflanzung und Pflege kümmert sich jeder selbst.

 Wo finde ich noch weitere Informationen?
Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken, Philipp-Zorn-Straße 37, 91522 Ansbach, Telefon 0981 591-0 • Fax 0981 591-600, poststelle@ale-mfr.bayern.de,  stmelf.bayern.de