Das Rathaus ist für Sie erreichbar:
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Gemeinde Burgthann
Rathausplatz 1
90559 Burgthann - Öffnungszeiten
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Fax 09183 401-18
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Für die Anmeldung der Eheschließung (frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Heiratstermin möglich) ist das Standesamt der Gemeinde oder Stadt zuständig, in der mindestens einer der Heiratswilligen den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Haben Sie mehreren Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der Standesämter Sie Ihre Eheschließung anmelden möchten.
Die Heirat selbst kann dann bei einem Standesamt Ihrer Wahl in ganz Deutschland stattfinden. Sie müssen aber bei der Anmeldung zur Eheschließung bereits mitteilen, welches Standesamt Sie trauen wird.
Termin- und weitere Anfragen richten Sie bitte an das Standesamt Burgthann
E-Mail: standesamt@burgthann.de oder Tel. 09183 401-30 .
Gebühren:
Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung
Deutsche heiraten im Ausland
Wenn Sie in Burgthann wohnen und im Ausland heiraten möchten, brauchen Sie dafür i.d.R. ein Ehefähigkeitszeugnis, welches das Standesamt ausstellt. Oder Sie wohnen in Burgthann und haben bereits geheiratet. Dann sind wir für die Nachbeurkundung der Ehe im deutschen Eheregister zuständig. Gerne beantworten wir Ihre Fragen hierzu.