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Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung ist erforderlich, um eine ungeordnete bauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden und die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.
Hierbei gibt es unter anderem zwei Arten von Bauleitplänen, den Flächennutzungs- und die Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Der Bebauungsplan wird anschließend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und zwar in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebiets.
Der Bebauungsplan ergeht in Form einer Satzung und setzt unter anderem die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest. Neben den Bebauungsplänen gelten noch andere gemeindliche und überörtliche Satzungen und Rechtsverordnungen (z. B. Stellplatz- und Garagensatzung, Bayerische Bauordnung oder Denkmalschutz- und Naturschutzrecht) welche unter Umständen zu beachten sind.
In den Ortsteilen der Gemeinde Burgthann sind zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne vorhanden, wovon einige (in der Regel neueren Datums) auf dieser Seite im pdf-Format zur Ansicht und Information abrufbar sind.
Für die Abfrage, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht, können Sie sich gerne mit unserer Bauverwaltung in Verbindung setzen. Hierfür benötigen wir von Ihnen die Angabe der Flur-Nr. oder die Lagebezeichnung des Grundstücks.
Selbstverständlich können Sie sich auch die Bebauungspläne im Rathaus der Gemeinde Burgthann, Rathausplatz 1, Zimmer 8 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ansehen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Burgthann online gestellt wurden und dass alleinige Grundlage für die verbindlichen Auskünfte nur der Originalbebauungsplan ist. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage und die im Bebauungsplan enthaltenen verbindlichen Festsetzungen wieder.
Bebauungsplan Nr. 8, Tektur Nr. 1, Gibitzenhof, Rasterlärmkarte
Bebauungsplan Nr. 8, Tektur Nr. 1, Gibitzenhof
Bebauungsplan Nr. 40, 1. Änderung, Weiherwiesen
Bebauungsplan Nr. 49a Gewerbegebiet Oberferrieden, Tektur Nr. 4
Bebauungsplan Nr. 49 B Gewerbegebiet Oberferrieden, Tektur Nr. 5
Bebauungsplan Nr. 54, Tektur Nr. 2, Johannisweg
Bebauungsplan Nr. 55, Tektur Nr. 1, Quentstraße Unterferrieden
Bebauungsplan Nr. 56 A, Tektur Nr. 1, Am Wasserweg
Bebauungsplan Nr. 61 A, Tektur Nr. 1, Hirschberger Gärten
Bebauungsplan Nr. 72, Tektur Nr. 1, Bayernstraße
Begründung und Umweltbericht, Bebauungsplan Nr. 72, Tektur Nr. 1, Bayernstraße
Bebauungsplan Nr. 73, Steinbacher Straße
Bebauungsplan Nr. 75, Einkaufsmarkt Mimberger Straße
Bebauungsplan Nr. 76, Am Mühlbach