Bebauungspläne online

Hintergrund

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung ist erforderlich, um eine ungeordnete bauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden und die Zersiedelung der Landschaft zu verhindern.

Hierbei gibt es unter anderem zwei Arten von Bauleitplänen, den Flächennutzungs- und die Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Plan für das gesamte Gemeindegebiet. Der Bebauungsplan wird anschließend aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthält die für jedermann rechtsverbindlichen Festsetzungen  für die städtebauliche Ordnung und zwar in der Regel nur für einen Teil des Gemeindegebiets.

Der Bebauungsplan ergeht in Form einer Satzung und setzt unter anderem  die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches fest.  Neben den Bebauungsplänen gelten noch andere gemeindliche und überörtliche Satzungen und Rechtsverordnungen (z. B. Stellplatz- und Garagensatzung, Bayerische Bauordnung oder Denkmalschutz- und Naturschutzrecht) welche unter Umständen zu beachten sind.

In den Ortsteilen der Gemeinde Burgthann sind zahlreiche rechtskräftige Bebauungspläne vorhanden, wovon einige (in der Regel neueren Datums) auf dieser Seite im pdf-Format zur Ansicht und Information abrufbar sind.

Für die Abfrage, ob für Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht, können Sie sich gerne mit unserer Bauverwaltung in Verbindung setzen.  Hierfür benötigen wir von Ihnen die Angabe der Flur-Nr. oder die Lagebezeichnung des Grundstücks.

Selbstverständlich können Sie sich auch die Bebauungspläne im Rathaus der Gemeinde Burgthann, Rathausplatz 1, Zimmer 8 zu den allgemeinen Öffnungszeiten ansehen.

Wichtige Hinweise zu den Online-Fassungen der Bebauungspläne:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht alle rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Burgthann online gestellt wurden und dass alleinige Grundlage für die verbindlichen Auskünfte nur der Originalbebauungsplan ist. Nur dieser gibt die gültige Rechtslage und die im Bebauungsplan enthaltenen verbindlichen Festsetzungen wieder.

Rechtsverbindliche Bebauungspläne des Burgthanner Gemeindegebietes

Bebauungsplan Nr. 45 B, Tektur Nr. 1, Rübleinshof

Bebauungsplan Nr. 8, Tektur Nr. 1, Gibitzenhof, Rasterlärmkarte

Bebauungsplan Nr. 8, Tektur Nr. 1, Gibitzenhof

Bebauungsplan Nr. 40, 1. Änderung, Weiherwiesen

Bebauungsplan Nr. 49a Gewerbegebiet Oberferrieden, Tektur Nr. 4

Bebauungsplan Nr. 49 B Gewerbegebiet Oberferrieden, Tektur Nr. 5

Bebauungsplan Nr. 54, Tektur Nr. 2, Johannisweg

Bebauungsplan Nr. 55, Tektur Nr. 1, Quentstraße Unterferrieden

Bebauungsplan Nr. 56 A, Tektur Nr. 1, Am Wasserweg

Bebauungsplan Nr. 61 A, Tektur Nr. 1, Hirschberger Gärten

Bebauungsplan Nr. 72, Tektur Nr. 1, Bayernstraße

Begründung und Umweltbericht, Bebauungsplan Nr. 72, Tektur Nr. 1, Bayernstraße 

Bebauungsplan Nr. 73, Steinbacher Straße

Bebauungsplan Nr. 74, LKG

Bebauungsplan Nr. 75, Einkaufsmarkt Mimberger Straße

Bebauungsplan Nr. 76, Am Mühlbach

Ergänzungssatzung, Am Reinholdshöheweg

Ergänzungssatzung, Hinter dem Kindergarten Mimberg