Juraleitung

Juraleitung
  • Im Anhang finden Sie das PDF-Dokument zur Ankündigung von Kartierungsarbeiten entlang des Raumordnungskorridors des Tennet TSO GmbH Projektes: Juraleitung: 380-kV-Ersatzneubau Raitersaich-Altheim

 

Stellungnahme der Gemeinde Burgthann an die Regierung von Mittelfranken - Herrn Oberregierungsrat Thomas Rahn - zum Raumordnungsverfahren (ROV) für das Vorhaben „Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich – Altheim“ der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth:

Sehr geehrter Herr Rahn, die Firma Tennet TSO GmbH beabsichtigt zur Stärkung ihres überregionalen Stromnetzes die bestehende 220-kV-Leitung Raitersaich – Altheim, die sog. „Juraleitung“, zwischen Raitersaich (Regierungsbezirk Mittelfranken) und Altheim (Regierungsbezirk Niederbayern) durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Da das Vorhaben eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit aufweist, ist es in einem Raumordnungsverfahren (ROV) auf seine Raumverträglichkeit zu überprüfen. Die Verfahrensunterlagen zu dem Vorhaben haben wir am 17.05.2021 erhalten. Die vollständigen Unterlagen wurden zusammen mit dem Einleitungsschreiben in der Zeit vom 25.05.2021 bis 15.06.2021 zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung wurden vorher ortsüblich bekannt gemacht, verbunden mit dem Hinweis, dass die Unterlagen über die o. a. Internetadresse auch in digitaler Form eingesehen werden können. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass innerhalb der Frist Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung bevorzugt gegenüber der Gemeinde oder der Regierung von Mittelfranken besteht. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Gemeinde innerhalb dieser Frist eingegangen privaten Stellungnahmen haben wir der Regierung von Mittelfranken weitergeleitet. Vorab weisen wir darauf hin, dass wir die Rechtmäßigkeit der Einleitung des Raumordnungsverfahrens beanstanden, soweit eine nach den einschlägigen EU-Verordnungen (2018/1999; 2019/943; 2020/389) erforderliche sozioökonomische und ökologische Kosten-Nutzen-Analyse nicht vorliegt.

In dem von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 12.05.2021 eingeleiteten Raumordnungsverfahren nehmen wir innerhalb der Frist (16.07.2021) wie folgt zu dem Vorhaben Stellung.

 1.1.  Gesamtvorhaben

Forderungen: Im weiteren Planungsprozess ist die Möglichkeit weiterer Erdverkabelung zu prüfen. Im weiteren Planungsprozess ist eine möglichst geländeangepasste Trassierung auszuarbeiten. Bauliche und (landschafts-) gestalterische Maßnahmen sind zu nutzen, um die Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu minimieren. Notwendige Bauwerke sind orts- und landschaftsverträglich zu positionieren und zu gestalten. Die Masten sind so auszuwählen und anzuordnen, dass Zerschneidungswirkungen des Freiraums und von Schutzgebieten sowie Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes und der naturräumlichen Ausstattung so weit wie möglich reduziert werden.

1.2. Überfachliche und raumstrukturelle Belange

1.2.1.    Raumstruktur:  Die Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) setzt die Ziele (Z) und Grundsätze (G) für die räumliche Ordnung und Entwicklung fest (Stand 01.01.2020). Das Vorhaben muss folgende Ziele und Grundsätze beachten:

1.1  Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit

1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen: (Z)     In allen Teilräumen sind gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen oder zu erhalten. Die Stärken und Potentiale der Teilräume sind weiter zu entwickeln. Alle überörtlich raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen haben zur Verwirklichung dieses Ziels beizutragen.

1.1.2 Nachhaltige Raumentwicklung: (Z)     Bei Konflikten zwischen Raumnutzungsansprüchen und ökologischer Belastbarkeit ist den ökologischen Belangen Vorrang einzuräumen, wenn ansonsten eine wesentliche und langfristige Beeinträchtigung der natürlichen Lebensgrundlagen droht.

1.3  Klimawandel

1.3.1 Klimaschutz: (G)    Den Anforderungen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, insbesondere durch:

-       die Reduzierung des Energieverbrauchs mittels einer integrierten Siedlungs- und Verkehrsentwicklung
-       die verstärkte Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien          (…)

5.4 Land- und Forstwirtschaft

5.4.1 Erhalt land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen: (G)    Die räumlichen Voraussetzungen für eine vielfältig strukturierte, multifunktionale und bäuerlich ausgerichtete Landwirtschaft und eine nachhaltige Forstwirtschaft in ihrer Bedeutung für die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung mit nachhaltig erzeugten Lebensmitteln, erneuerbaren Energien und nachwachsenden Rohstoffen sowie für den Erhalt der natürlichen Ressourcen und einer attraktiven Kulturlandschaft und regionale Wirtschaftskreisläufe sollen erhalten, unterstützt und weiterentwickelt werden.

(G)    Land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete sollen erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden.

5.4.2 Wald und Waldfunktion: (G)    Große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch besonders bedeutsame Wälder sollen vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt werden. 

(G)    Die Waldfunktionen sollen gesichert und verbessert werden.

5.4.3 Beitrag zu Erhalt und Pflege der Kulturlandschaft: (G)    Eine vielfältige land- und forstwirtschaftliche sowie jagdliche Nutzung soll zum Erhalt und zur Pflege der Kulturlandschaft betragen.

(G)    Gebiete für eine nachhaltige Bergland- und Bergwaldwirtschaft sollen erhalten werden.  Durch die Pflege der Kulturlandschaft einschließlich ihrer landschaftsprägenden, ökologisch und kulturhistorisch wertvollen Landschaftsbestandteile leistet die Land- und Forstwirtschaft einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt und zur ökologischen Funktionsfähigkeit sowie zur Lebensqualität und touristischen Aktivitäten Bayerns. Dem Erhalt von besonderen Wirtschaftsformen, von standortbedingtem Grünland, von Sonderstandorten und von Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Landeskultur soll dabei Rechnung getragen werden.

1.2.2     Ressourcenverbrauch/Flächensparen

Forderungen: Im weiteren Planungsprozess ist durch geeignete Maßnahmen eine möglichst geringe Flächeninanspruchnahme durch das Vorhaben zu gewährleisten.

 1.3  Belange des Verkehrs

Forderungen: Bauzeitliche Verkehrsbeschränkungen der regionalen Schieneninfrastruktur sind zu vermeiden. Das Vorhaben ist so auszuführen, dass es keine Verschlechterungen der infrastrukturellen Voraussetzungen im schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehr zur Folge hat und das Angebot weiter ausgebaut werden kann. Durch ein Baustraßenkonzept ist sicherzustellen, dass Belastungen des regionalen Straßennetzes auf das unvermeidbare Maß reduziert werden. Bauzeitliche Verkehrsbeschränkungen des regionalen Straßennetzes sind zu vermeiden. Um den Belangen des Radverkehrs Rechnung zu tragen, sind die Durchgängigkeit und Sicherheit des Radwegenetzes im Bereich des Vorhabens - auch in der Bauphase - sicherzustellen.

 1.4  Belange der Energieversorgung

Forderungen: Die Detailplanung und die Bauausführung sind jeweils rechtzeitig mit den Versorgungsträgern abzustimmen, und zwar bezüglich
-          der Einhaltung von Schutzabständen, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen unter besonderer Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung 
           sowie der Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kommunen und der Belange des Orts- und Landschaftbildes,
-          möglicher Bauzeiträume
-          Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Versorgung bzw. Minimierung von Ausfallzeiten
-          die Bereitstellung von Betriebsstrom.

1.5  Immissionsschutz

Forderungen: Im Rahmen der zu erstellenden Geräuschimmissionsprognose ist nachzuweisen, dass die durch den geplanten Betrieb zu erwartenden Geräuschimmissionen durch Koronaentladungen an allen Immissionsorten den jeweiligen Immissionsrichtwert von den Geräuschbeiträgen der zu untersuchenden Anlage um mindestens 10 dB(A) unterschreiten, sodass alle Immissionsorte nach Nr. 2.2 Bauchstabe a der TA Lärm außerhalb des Einwirkungsbereichs der Anlage liegen. Auch die baubedingten Immissionen (Lärm, Staub, Erschütterungen etc.) durch das Vorhaben sind fachgutachterlich zu bewerten und entsprechende Fachgutachten einzuholen, in denen die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz vor baubedingten Auswirkungen ermittelt werden.

1.6  Naturschutz

Forderungen: Für den Artenschutz sind erhebliche Vermeidungs- und Minimierungs- sowie umfangreiche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Die Maßnahmen sind frühzeitig mit den Fachbehörden abzustimmen.

 1.7  Umweltverträglichkeitsstudie

Forderungen: Der Umweltverträglichkeitsstudie liegt nur eine artenschutzrechtliche Ersteinschätzung auf Basis vorhandener Daten zugrunde. Zwingend sind im weiteren Verfahren Bestandserfassungen durchzuführen und eine verlässliche artenschutzrechtliche Einschätzung zu erstellen.

1.8   Rückbau der Bestandsleitung

Forderungen: Der Rückbau der Bestandsleitung muss innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme der neu zu errichtenden Stromleitung erfolgen um einen Ausgleich für die zusätzliche Belastung des Landschaftsbildes zu schaffen. Außerdem müssen sämtliche Fundamente der Bestandsleitung bei dem Rückbau entfernt werden.

 1.9   Strahlenschutz/Abstände

Stellungnahmen: In den teilweise im Außenbereich gelegenen Ortsteilen Westhaid, Kaserne, Steinackerhof, Peunting, Grub, Ezelsdorf und Osterhof können in dem aktuell geplanten Trassenverlauf die Sicherheitsabstände von 400 m nicht eingehalten werden. Die Bewohnerinnen und Bewohner wären in diesen Ortsteilen aufgrund der bereits bestehenden Vorbelastung einer zusätzlichen erheblichen Gesundheitsgefährdung ausgesetzt. Die besondere Berücksichtigung der Wohnumfeldqualität der betroffenen Bevölkerung würde missachtet, so dass eine Raumverträglichkeit zu verneinen ist. Im Falle einer Aufrüstung der Stromleitung auf eine 500 kV-Leitung reicht der Abstand von 400 m bei einer Freileitung bzw. von 100 m bei einem Erdkabel nicht aus, um den Grenzwert für die Magnetflussdichte von 0,1 mikroTesla einzuhalten.

Forderungen: Wir fordern die Überprüfung der Summationswirkung der Juraleitung P 53 und der Strahlung vom Dillberg. Wir fordern außerdem die Einhaltung des Grenzwertes von maximal 0,1 mikroTesla in Bezug auf die Magnetflussdichte. Wir fordern in allen Ortsteilen, auch bei der Wohnbebauung im Außenbereich, die Einhaltung der Sicherheitsabstände von 400 m einzuhalten. Auch zum Waldkindergarten in Ezelsdorf ist der Mindestabstand von 400 m einzuhalten. Sollte die Verwirklichung der Option einer Aufrüstung auf eine Leistung von über 380 kV beabsichtigt sein, so muss die hierzu neu zu berechnende Strahlungsintensität und der damit verbundene größere Mindestabstand ermittelt werden. Die Mindestabstände sind in diesem Fall anzupassen. Wir behalten uns in diesem Zusammenhang vor, weitere Forderungen geltend zu machen.

2.0   Wald

Stellungnahme: Im Falle einer Überspannung des Waldes würde sowohl das Landschaftsbild als auch das Schutzgut Mensch erheblich beeinträchtigt werden. Die Masten wären ab einer Höhe von 90 Meter zu beleuchten. Dies stellt einen massiven Eingriff in die vorhandenen Habitate dar, welcher Flora und Fauna in ihrem natürlichen Lebensraum erheblich beeinträchtigen kann. Im Falle einer Schneisung des Waldes würde das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt werden.

Forderungen: Wir fordern, sowohl im Falle einer Überspannung als auch bei einer Schneisung des Waldes den Eingriff in das Landschaftsbild und auf das Schutzgut Mensch so gering wie möglich zu halten. Wir fordern außerdem, bei der Wahl der Masten den neuesten Stand der Technik zu berücksichtigen. Insbesondere bei der notwendigen Beleuchtung der Masten (ab 90 Meter) für die Sicherheit des Flugverkehrs ist auf eine sichtneutrale und optimierte Technologie zurückzugreifen. Die Verwendung von Kompaktmasten ist in Betracht zu ziehen. Durch die lange Waldquerung der Trasse werden wertvolle Wald-Habitat-Strukturen für Vögel und Fledermäuse zerstört. Diese Eingriffe dürfen nur erfolgen, wenn sie vollständig ausgeglichen werden können.

 2.1 Planungshoheit

Stellungnahme: Durch die einzuhaltenden Abstandsregelungen wird die Planungshoheit der Gemeinde Burgthann im Bereich der Trassenführung in Zukunft enorm eingeschränkt. Diese Einschränkung muss im Bereich der Kapazität für Neubausiedlungen so gering wie möglich gehalten werden.

2.2 Denkmalschutz

Stellungnahme: Die Bayerische Verfassung hat mit dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz dem hohen Rang von Denkmalschutz und Denkmalpflege Rechnung getragen und verpflichtet jeden Einzelnen, wie auch die staatliche Gemeinschaft, zu Schutz und Pflege der Natur- und Kulturgüter.

Forderungen: Wir fordern Schutz und Pflege der vorhandenen Natur- und Kulturgüter, den vorhandenen Bodendenkmälern und dem Keltenkulturgut am Brentenberg.

2.3 Landschaftsschutz

Stellungnahme: Im Ortsteil Grub soll nach der aktuellen Planung des Trassenverlaufs an der höchsten Stelle ein Strommast stehen.

Forderungen: Bei der Planung des Mastes an der höchsten Stelle im Ortsteil Grub ist wegen des Verstoßes gegen den Erhalt und den Schutz der Landschaft die Raumverträglichkeit zu verneinen. Wir fordern eine Bündelung der Überlandleitungen. Der Eingriff in die bestehende Landschaft ist so gering wie möglich zu halten und höherwertig, mindestens aber gleichwertig auszugleichen.  

2.4   Vorbehalt für den Fall von rechtlichen Änderungen

Wir behalten uns ausdrücklich vor, für den Fall von rechtlichen Änderungen weitere Stellungnahmen abzugeben und Forderungen zu stellen.

2.5   Benachrichtigungen

Der Beginn und die Dauer sämtlicher Baumaßnahmen müssen frühzeitig der Gemeinde und der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

 

Mit freundlichen Grüßen Heinz Meyer, 1. Bürgermeister

 

Für den geplanten Ersatzneubau werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage die Tier- und Pflanzenwelt kartiert. Dabei werden Landschafts- und Artgruppen in einem definierten Gebiet erfasst und auf sog. Datenkarten abgebildet, so dass die Lebensräume hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können. Der Zeitraum, in dem die Maßnahmen stattfinden, erstreckt sich vom 28.06.2021 bis voraussichtlich zum 30.09.2022.  In der angefügten Anlage finden Sie alle Details. 

Mit der Einreichung der Raumordnungsunterlagen startet  das formelle Genehmigungsverfahren. Die Unterlagen finden Sie auch im Netz  unter  diesem Link

Von dem Projekt betroffene  Bürgerinnen und Bürger  können  schriftlich oder elektronisch Stellung nehmen (Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach, Email: raumordnungsverfahren@reg-mfr.bayern.de ). Bitte schicken Sie uns in cc auch eine Kopie an info@burgthann.de

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