Briefwahl beantragen
Wahlbenachrichtigung:
Der Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt voraussichtlich Anfang September. Erst nach Erhalt können die Unterlagen online beantragt werden.
Wer bis zum 17. September 2023 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich umgehend mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.
So bekommen Sie Briefwahlunterlagen:
Online: Sie können die Briefwahlunterlagen online beantragen. Die Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist möglich in der Zeit vom 28.08.2023 07:00 Uhr bis 02.10.2023 12:00 Uhr, bei Selbstabholung im Wahlamt zusätzlich bis 05.10.2023 16:00 Uhr.
Formular auf der Wahlbenachrichtigung: Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung finden Sie ein Formular. Dieses können Sie ausfüllen, unterschreiben und frankiert an das Wahlamt schicken.
Brief, E-Mail oder Fax: Nennen Sie unbedingt Ihren Familiennamen, Vornamen, das Geburtsdatum und Ihre Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort). Falls die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie zusätzlich die Versandadresse an. Das Schreiben muss außerdem von allen Antragstellern/Antragstellerinnen unterschrieben werden. Schreiben Sie einfach, dass Sie per Briefwahl wählen wollen. Sie brauchen dafür keinen Grund anzugeben.
- Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können nicht telefonisch beantragt werden! Auch sollte auf eine persönliche Vorsprache mit Abholung verzichtet werden. Die Anträge können einfach in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Die Briefwahlunterlagen kommen dann mit der Post.