Härtefallfonds

Der Bund hat ein Entlastungspaket für Privathaushalte beschlossen, die mit nicht leitungs-gebundenen Brennstoffen heizen. Hierzu zählen insbesondere Heizöl, Pellets und Flüssig-gas. Die vom Bundestag in seiner 76. Sitzung am 15. Dezember 2022 angenommene Entschließung unter Buchst b) auf Drucksache 20/4915 können Sie unter nachfolgendem Link abrufen  
Dort sind auf unter b) III. 8. (S. 8 und 9) die bislang bekannten Rahmenbedingungen des Bundes aufgeführt, wie sie der Bundestag beschlossen hat. Nach dieser Entschließung des Bundestages soll sich die Erstattung in Anlehnung an die Systematik der Gas- und Wärmepreisbremse nach folgender Formel richten: 0,8 x (Rechnungsbetrag – 2x Referenzpreis x Bestellmenge)